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Hans Gross und die Kriminologie

 

Gross kritisierte die juristische Ausbildung an den Universitäten, indem er sagte: „Was würde man sagen, wenn man einen Arzt heranbilden und auf die Menschheit loslassen würde, ohne ihm einen Kranken, das Innere eines Menschen gezeigt zu haben, wenn man ihm viel erzählt, ihm aber nichts davon gezeigt hätte, wenn ihm Medikamente und ihre Wirkung ebensowenig vorgeführt worden wären als alle Erscheinungen am gesunden und kranken Organismus – kurz wenn man ihn so unterrichtet hätte wie man einen Juristen erzieht, mit Büchern und Vorlesungen."

So geschieht es in der Tat. Der Jurist absolviert seine Studien, macht seine Prüfungen und tritt an die praktische Tätigkeit, ohne einen Verbrecher oder das gesehen zu haben, was der Verbrecher macht und tut.“ Hans Gross war überzeugt, daß ein rein normatives Jusstudium durch eine realwissenschaftliche Lehre vom Verbrechen und von ‚dem‘ Verbrecher ergänzt werden mußte.

1893 strebte er mit seinem „Handbuch für Untersuchungsrichter“ eine Habilitation an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz an, ein Vorhaben, dem kein Erfolg beschieden war, weil einerseits das Ministerium für Kultus und Unterricht zudem die Ansicht vertrat, daß sich die „Kriminalistik“ als Lehrgegenstand für Studenten an der Universität nicht eignen würde, sondern erst für in Ausbildung stehende richterliche Beamte sinnvoll erscheine.

Andererseits wurde die Kriminalistik nicht als eigene Wissenschaft, sondern als ein Konglomerat aus verschiedenen anderen Wissenschaften angesehen, weshalb der Kriminalistik die Selbstständigkeit als wissenschaftliche Disziplin abgesprochen wurde. Trotz mehrmaligen Versuchen ist es Hans Gross nicht gelungen, das Ministerium und die Universität von seinem Vorhaben, die „Kriminalistik“ als Lehrgegenstand an der Universität zu etablieren, zu überzeugen.

Am 1. August 1898 wurde er, trotz abgesprochener Qualifikation in Graz, als Strafrechtslehrer an die Universität Czernowitz berufen. Vier Jahre später kam er in gleicher Funktion an die Deutsche Universität in Prag. 1905 war es dann endlich soweit, Gross wurde zu seiner großen Genugtuung als Ordinarius für Strafrecht an die Universität seiner Heimatstadt Graz berufen. Fast 12 Jahre waren vergangen, seitdem sich Gross das erste Mal an der Grazer Universität um eine Habilitation bemüht hatte.

Sieben Jahre später, 1912, ging für Gross ein Lebenstraum in Erfüllung: Es kam zur Eröffnung des „K.k. Kriminalistischen Instituts an der Universität Graz“. Es war weltweit das erste Institut dieser Art und diente als Vorbild für spätere derartige Einrichtungen. Erst jetzt wurde das von Hans Gross vor 16 Jahren ins Leben gerufene Kriminalmuseum an die Universität übertragen und dem neuen Institut angegliedert.

Damit hatte er nach 18 Jahren harten Kampfes die Kriminologie als Wissenschaft und ein Kriminologisches Institut etabliert, dem auch die Anerkennung nicht versagt wurde. Hans Gross wird als „Begründer der wissenschaftlichen Kriminologie“ und seine Lehre als die „Grazer kriminologische Schule“ auf der ganzen Welt bekannt.

Mehr zu Hans Gross und zur Geschichte des Hans Gross Kriminalmuseums

Publikationen von Hans Gross

Das k.k. kriminologische Institut

Von Hans Gross zum Universitätsmuseum

 

Kontakt Kriminalmuseum

Mag.phil. Dr.phil.

Stefan Köchel

Universitätsmuseen

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Telefon:+43 316 380 - 6514

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