Die Verfassung der Römischen Republik (res publica)
Auch im antiken Rom wurde das Modell demokratischer Strukturen eingeführt, wobei die römische Republik eher eine Oligarchie war, eine Herrschaft der Nobilität.
Die römische Republik, beginnend im Jahr 509 v. Chr., besaß eine zum überwiegenden Teil ungeschriebene Verfassung und wurde vom mos maiorum (Kodex für Verhaltensweisen und Normen) geprägt.
Die römische Konstitution stellt – so die Charakterisierungen des antiken Schriftstellers Polybios (200 – 120 v. Chr.) und des römischen Philosophen, Redners und Politikers Cicero (106 – 43 v. Chr.) – eine optimale Mischverfassung dar.
Sie bestand aus:
- einem monarchischen Element – quasi als Überbleibsel aus der Königszeit, in Form der beiden Konsuln, sowie aus
- einem aristokratischen Element, dem Senat, und zudem aus
- einem demokratischen Element, in Form der Volksversammlung.
Für die Magistrate (d.h. die gewählten, höchsten Amtsträger) galten folgende Prinzipien: Kollegialität (Amt, das von zumindest zwei Personen gleichzeitig besetzt wurde), Annuität (Magistraturen durften maximal für 1 Jahr besetzt werden) und Iterationsverbot (keine mehrfache, direkt aufeinanderfolgende Ausübung eines Amtes).
Die Basis moderner demokratischer Staaten, die schließlich im 18. Jahrhundert gelegt wurde, geht vor allem auf das republikanische Denken sowie das Modell gemäßigter, auf Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle beruhende Prinzip der Römischem Republik zurück.