Die athenische Verfassung ist bis heute prägend für unser Verständnis von Demokratie. Es handelte sich um eine direktdemokratische Verfassung, in welcher das Prinzip der Volkssouveränität galt.
Ihr Ursprung liegt in den Reformen von Kleisthenes (griechischer Politiker und Staatsmann, 570 – nach 507 v. Chr.) 508 v. Chr., ihre Vollendung ist in der sogenannten radikalen Demokratie zu finden, die unter der Ägide des Demagogen Perikles (griechischer Staatsmann, um 490 – 429 v. Chr.) um 450 v. Chr. durchgesetzt wurde.
Die Bürger bildeten in der Volksversammlung (ekklesía) die Legislative (Gesetzgebung), im Rahmen der Dikasteria die Judikative (Gerichtsbarkeit) und durch das Ausüben von Ämtern die Exekutive (vollstreckende Gewalt).
Das athenische Bürgerrecht war jedoch exklusiv und wurde nur in Ausnahmefällen an nicht athenische Bürger verliehen. Beamte wurden – je nach Aufgabenbereich – entweder gewählt oder gelost. Frauen, Sklaven und Metöken (in Athen lebende Fremde) waren von der politischen Partizipation ausgeschlossen.