Politische Partizipation und Protestkultur
Neben den Grundsäulen der Demokratie, wie
- allgemeine, geheime, freie und gleiche Wahlen,
- die Garantie der Grundrechte (insbesondere persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit …),
- Minderheitenrechten und Menschenrechten,
- Gewaltenteilung und Opposition
bedeutet gelebte Demokratie auch, aktiv von seinem Recht auf Kritik und Protest Gebrauch zu machen.
Politische Partizipation geht über das Wählen hinaus und schließt sowohl institutionelle als auch nicht-institutionelle Formen der Beteiligung ein.
Zu den institutionellen Formen politischer Partizipation zählen unter anderem Parteimitgliedschaften und Volksabstimmungen.
Nicht-institutionelle Formen umfassen beispielsweise Demonstrationen, das Unterschreiben von Petitionen und das Spenden von Geld.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit und Petitionen ist in Österreich seit der sogenannten „Dezemberverfassung“ von 1867 im Staatsgrundgesetz verankert und wird seit 1958 durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt.
Diese Rechte ermöglichen es den Menschen, ihre Meinungen öffentlich und ohne Angst vor Repressionen zu äußern. In Österreich war die Ausübung nicht-institutioneller Partizipation lange Zeit eher zurückhaltend, was auf die nach dem Zweiten Weltkrieg etablierten korporatistischen Strukturen zurückzuführen ist. Die großen Parteien SPÖ und ÖVP setzten auf Konsens statt Konflikt, was die politische Landschaft lange prägte (Proporz). Dennoch haben sich im Laufe der Jahre wichtige Protestbewegungen gebildet, die zunehmend eine zentrale Rolle im öffentlichen Leben spielten.