Der Weg von der Wahlstimme zum Mandat erfolgt in mehreren Schritten und basiert in Österreich auf dem Verhältniswahlrecht, das sicherstellen soll, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Wähler:innenwillen entspricht.
Zunächst wird berechnet, wie viele der insgesamt 183 Mandate jede Partei erhält, die im österreichischen Parlament zu vergeben sind.
Die Vergabe erfolgt auf mehreren Ebenen: Zuerst im Rahmen der 39 Regionalwahlkreise, dann in den neun Landeswahlkreisen und schließlich auf Bundesebene. Erst nach diesem Prozess steht fest, wie viele Sitze eine Partei insgesamt bekommt.
Bei der Verteilung der Mandate an die jeweiligen Personen ist die Reihung der Wahllisten entscheidend, welche die Parteien vor der Wahl festlegen. Wähler:innen können so durch Vorzugsstimmen einzelne Kandidat:innen unterstützen.
Wie diese Verteilung am Beispiel der österreichischen Nationalratswahl vom 29. September 2024 in der Praxis abläuft, kannst Du der Bildschirmpräsentation „Von der Stimme zum Mandat“ entnehmen.
Wahlen - in Objekten
Zwei originale Wahlzellen und Wahlurnen der Stadt Graz.
Neben Volksbefragung und Volksabstimmung, die jeweils von Nationalrat beziehungsweise von der Bundesregierung ausgehen, ist ein Volksbegehren ein Verfahren in Österreich, die von der Bevölkerung ausgeht und bei dem diese direkt Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen kann.
Nach Einleitungs- und Eintragungsverfahren muss es von mindestens 100.000 wahlberechtigte Personen in Österreich unterstützt werden, bevor es dem Nationalrat vorgelegt werden kann. Wenn das Volksbegehren vom Nationalrat angenommen wird beziehungsweise auf seiner Grundlage eine Volksabstimmung zugunsten des Volksbegehrens ausfällt, wird ein Gesetz entsprechend geändert oder ein neues verabschiedet. So stellt das Volksbegehren ein Instrument der direkten Demokratie dar, durch das die Bevölkerung direkt in die Gesetzgebung eingreifen kann.
Stimme an der Wahlzelle für eines der ausgewählten aktuellen Volksbegehren ab!