Moderne Demokratien sind in der Regel repräsentativ organisiert. Dies bedeutet, dass politische Entscheidungen von den gewählten Volksvertreter:innen getroffen werden. In liberalen Demokratien beruht das Mehrheitsprinzip auf rechtsstaatlichem Fundament.
Dementsprechend finden allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen regelmäßig statt. Sie stellen somit ein Grundprinzip moderner demokratischer Staaten dar. Gleichzeitig tragen die Wähler:innen die Verantwortung, sich durch kritische Auseinandersetzung mit den jeweiligen Wahlprogrammen sowie der Wahlwerbung der politischen Parteien für jene Partei zu entscheiden, die ihren eigenen Zielen entspricht. Damit orientieren sich die Wähler:innen in der Regel an den von den jeweiligen politischen Parteien kommunizierten Wahlversprechen, die man umgangssprachlich auch als „Wahlzuckerln“ bezeichnet.
Wahlzuckerln der politischen Parteien zum Themenbereich „Demokratiereform“ aus den vergangenen 30 Jahren
Die Auswahl zeigt Wahlversprechen sämtlicher Parlamentsparteien in Österreich rund um den Aufbau unseres demokratischen Systems, die im Vorfeld von Wahlen zwischen 1990 und 2019 abgegeben wurden.
Die Anzahl und (Nicht-)Umsetzung der Wahlversprechen pro Partei richtet sich nach der Parteienstärke und Regierungsbeteiligung.
Auswertung: Katrin Praprotnik
Weiterführende Informationen: Katrin Praprotnik, Parteien und ihre Wahlversprechen.
Einblicke in die Politikgestaltung in Österreich. Wiesbaden 2017.
www.politikmonitor.at
Die Kostenrechnung in der Verwaltung wurde durch die Reform des Paragraphs 82 Bundeshaushaltsgesetzes im Jahr 2004 umgesetzt. Zuvor gab es Betriebsabrechnungen, die nur fallweise vorgesehen und nicht flächendeckend verpflichtend waren.
Die Wirtschaftskammer als Interessenvertretung wurde beibehalten. Zusätzlich wurden im Rahmen der Reformen des Wirtschaftskammergesetzes 2018 verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung gesetzt.
Nicht umgesetzt: Es gibt keine Direktwahl der Landeshauptleute in Österreich.
Nicht umgesetzt: Die Staatsanwaltschaften unterliegen in Österreich der Weisungsgebundenheit gemäß Paragraph 2 des Staatsanwaltschaftsgesetzes.
Die Briefwahl wurde ermöglicht und die Reform des Bundes-Verfassungsgesetzes am 29. Juni 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Verhältniswahlrecht wurde beibehalten (und gilt auch heute noch).
Nicht umgesetzt: Die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe wurde nicht eingeführt.
Nicht umgesetzt: Eine Reform, die verpflichtend eine Volksabstimmung bei erfolgreichen Volksbegehren (=15% der Stimmberechtigten) vorsieht, wurde nicht durchgeführt.
Im Laufe der Legislaturperiode kam es zur Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975, wonach eine Bürgerinitiative bereits ab 16 Jahren gestartet werden kann. Diese wurde am 6. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
In der Legislaturperiode von 2008 bis 2013 wird eine Verbesserung der Minderheitenrechte im Parlament durch mehrere Änderungen im Geschäftsordnungsgesetz 1975 erwirkt.
Nicht umgesetzt: Bis Ende der Legislaturperiode wurde diese Forderung nicht umgesetzt. Es gab (und gibt weiterhin) 43 Regionalwahlkreise, 9 Landeswahlkreise und 1 Bundeswahlkreis.
Nicht umgesetzt: In Wien gibt es bereits seit 2002 eine unabhängige Schüler:innen-Ombudsstelle. Neue Ombudsstellen für Schüler:innen wurden nicht eröffnet.
Am 31. Jänner 2024 wurde das Informationsfreiheitsgesetz im Nationalrat beschlossen. Das Informationsfreiheitsgesetz tritt im September 2025 in Kraft.
Nicht umgesetzt: Der Nationalrat ist weiterhin nicht dazu verpflichtet zusätzliche Schritte einzuleiten nachdem er über ein Volksbegehren (mit über 100.000 Stimmen) debattiert hat.
Nicht umgesetzt: Innerhalb der Legislaturperiode, für welche dieses Wahlversprechen gemacht wurde, gab es keine Umsetzung. Allerdings wurde in der darauffolgenden Legislaturperiode die Abschaffung des Amtsgeheimnisses beschlossen, wenn auch ohne der Stimmen der NEOS. Die NEOS hätten sich eine weitreichendere Reform gewünscht.