Die athenische Verfassung
Die athenische Verfassung ist bis heute prägend für unser Verständnis von Demokratie. Es handelte sich um eine direktdemokratische Verfassung, in welcher das Prinzip der Volkssouveränität galt.
Ihr Ursprung liegt in den Reformen von Kleisthenes (griechischer Politiker und Staatsmann, 570 – nach 507 v. Chr.) 508 v. Chr., ihre Vollendung ist in der sogenannten radikalen Demokratie zu finden, die unter der Ägide des Demagogen Perikles (griechischer Staatsmann, um 490 – 429 v. Chr.) um 450 v. Chr. durchgesetzt wurde.
Die Bürger bildeten in der Volksversammlung (ekklesía) die Legislative (Gesetzgebung), im Rahmen der Dikasteria die Judikative (Gerichtsbarkeit) und durch das Ausüben von Ämtern die Exekutive (vollstreckende Gewalt).
Das athenische Bürgerrecht war jedoch exklusiv und wurde nur in Ausnahmefällen an nicht athenische Bürger verliehen. Beamte wurden – je nach Aufgabenbereich – entweder gewählt oder gelost. Frauen, Sklaven und Metöken (in Athen lebende Fremde) waren von der politischen Partizipation ausgeschlossen.
Die Pnyx war jener Ort, an dem seit der Zeit des Kleisthenes die Volksversammlungen abgehalten wurden. Großen Redner wie etwa Perikles hielten hier ihre Reden, sodass die Pnyx symbolisch für die athenische Demokratie stehen kann.
Die Verfassung der Römischen Republik
(res publica)
Auch im antiken Rom wurde das Modell demokratischer Strukturen eingeführt, wobei die römische Republik eher eine Oligarchie war, eine Herrschaft der Nobilität.
Die römische Republik, beginnend im Jahr 509 v. Chr., besaß eine zum überwiegenden Teil ungeschriebene Verfassung und wurde vom mos maiorum (Kodex für Verhaltensweisen und Normen) geprägt.
Die römische Konstitution stellt – so die Charakterisierungen des antiken Schriftstellers Polybios (200 – 120 v. Chr.) und des römischen Philosophen, Redners und Politikers Cicero (106 – 43 v. Chr.) – eine optimale Mischverfassung dar.
Sie bestand aus:
- einem monarchischen Element – quasi als Überbleibsel aus der Königszeit, in Form der beiden Konsuln, sowie aus
- einem aristokratischen Element, dem Senat, und zudem aus
- einem demokratischen Element, in Form der Volksversammlung.
Für die Magistrate (d.h. die gewählten, höchsten Amtsträger) galten folgende Prinzipien: Kollegialität (Amt, das von zumindest zwei Personen gleichzeitig besetzt wurde), Annuität (Magistraturen durften maximal für 1 Jahr besetzt werden) und Iterationsverbot (keine mehrfache, direkt aufeinanderfolgende Ausübung eines Amtes).
Die Basis moderner demokratischer Staaten, die schließlich im 18. Jahrhundert gelegt wurde, geht vor allem auf das republikanische Denken sowie das Modell gemäßigter, auf Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle beruhende Prinzip der Römischem Republik zurück.