MUSEUM FACTS – Demokratie: „Wahlzuckerl“
Kurz vor Wahlen tauchen sie plötzlich überall auf: Steuersenkungen, Bonuszahlungen, günstigere Öffis oder neue Förderungen – die berühmten „Wahlzuckerl“.
„Wahlzuckerl“ sind politische Versprechen oder Maßnahmen, die kurz vor Wahlen angekündigt werden und die Wähler:innen überzeugen sollen.
Sie klingen verlockend, sollen überzeugen und oft auch Stimmen gewinnen. Doch hinter der süßen Verpackung lohnt sich ein zweiter Blick: Ist das eine langfristige Lösung – oder nur ein Versprechen? Wem hilft es wirklich? Und was passiert eigentlich mit den Wahlversprechen nach der Wahl?
Und was glaubst Du? Welcher dieser Wahlversprechen wurden umgesetzt?
Die Wirtschaftskammer als Interessenvertretung wurde beibehalten. Zusätzlich wurden im Rahmen der Reformen des Wirtschaftskammergesetzes 2018 verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung gesetzt.
Nicht umgesetzt: Eine Reform, die verpflichtend eine Volksabstimmung bei erfolgreichen Volksbegehren (=15% der Stimmberechtigten) vorsieht, wurde nicht durchgeführt.
Im Laufe der Legislaturperiode kam es zur Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975, wonach eine Bürgerinitiative bereits ab 16 Jahren gestartet werden kann. Diese wurde am 6. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Am 31. Jänner 2024 wurde das Informationsfreiheitsgesetz im Nationalrat beschlossen. Das Informationsfreiheitsgesetz tritt im September 2025 in Kraft.
Nicht umgesetzt: Innerhalb der Legislaturperiode, für welche dieses Wahlversprechen gemacht wurde, gab es keine Umsetzung. Allerdings wurde in der darauffolgenden Legislaturperiode die Abschaffung des Amtsgeheimnisses beschlossen, wenn auch ohne der Stimmen der NEOS. Die NEOS hätten sich eine weitreichendere Reform gewünscht.
In unserer Sonderausstellung „Demokratie er-leben. Deine Stimme. Deine Wahl. Deine Zukunft“ kannst Du diese und andere Wahlzuckerl der politischen Parteien zum Themenbereich „Demokratiereform“ aus den vergangenen 30 Jahren sehen – Komm vorbei!