Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen
Ob im Rahmen häuslicher Gewalt, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Kriegsverbrechen, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung: Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen umfasst sämtliche Formen der Gewalt an Frauen, die geschlechtsspezifisch motiviert sind oder mit überproportionaler Häufigkeit Frauen betreffen. Das heißt sofern sich geschlechtsspezifische Gewalt nicht auf physische und psychische respektive sexuelle Gewalttätigkeiten von Männern an Frauen reduziert, bedeutet geschlechtsspezifische Gewalt stets auch strukturelle Gewalt, die Aspekte kulturellen, gesellschaftlichen und ökonomischen Machtmissbrauchs implizieren beziehungsweise voraussetzen. Sowohl die statistische Erfassung als auch die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen sind somit an die kriminologische Herausforderung rückgebunden, Ursachen und Erscheinungsweisen dieser Gewalt zu erforschen und zu differenzieren.
Den Pionieren der Kriminalwissenschaft im 19. und frühen 20. Jahrhundert war ein solcher Forschungsbereich jedoch noch fremd. Die politische und rechtliche Sensibilisierung in puncto geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen beginnt historisch betrachtet erst in den 1960er Jahren, im Rahmen der Frauenbewegung und dem Einsatz der Vereinten Nationen für die Rechte der Frauen. Die Prägung und von nun an fortwährende Reflexion des Begriffs „geschlechtsspezifische Gewalt“ beginnt schließlich in den 1990er Jahren. Eine verbindliche Definition durch ein internationales Rechtsinstrument liegt nicht vor.
Am 1. August 2014 trat das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ („Istanbul-Konvention“) und somit das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt an Frauen in Kraft. Vor dem Hintergrund der Konvention sowie im Rahmen der EU-weiten „Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ wurde auch eine die polizeilichen und gerichtlichen Kriminalstatistiken ergänzende Erhebung über „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und andere Formen von interpersoneller Gewalt“ konzipiert, die eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den europäischen Ländern ermöglicht.
Literatur:
Dilken Celebi, u.a. (Hg.), Gender & Crime. Sexuelle Selbstbestimmung und geschlechtsspezifische Gewalt, Baden-Baden 2024.
Bharat H. Desai, Moumita Mandal (Hg.), Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt im internationalen Recht. Internationale Institutionen zum Funktionieren bringen, Singapore 2023.
Eva Labouie (Hg.), Geschlecht, Gewalt und Gesellschaft. Interdisziplinäre Perspektiven auf Geschichte und Gegenwart, Bielefeld 2023.
Statistik Austria, Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Österreich. Prävalenzstudie beauftragt durch Eurostat und das Bundeskanzleramt, Wien 2022.