Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Kindstötung
Die Tatsache, dass ein Großteil der nicht nur vor- sondern auch nachgeburtlichen Kindstötungen von den leiblichen Müttern der Kinder begangen wird, vermag auf den ersten Blick leicht darüber hinwegzutäuschen, dass auch diese Delikte vielfach geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen implizieren beziehungsweise voraussetzen.
Historisch betrachtet kommt es im Europa das 17. und 18. Jahrhunderts zu einem Anstieg an Kindestötungen durch Frauen, die ob ihrer außerehelichen Schwangerschaft oder Geburt drakonische Strafen befürchten mussten. Nach strafrechtlichen Reformen im ausgehenden 18. und 19. Jahrhundert, welche die soziale und psychische Verfassung der Mütter als mildernde Umstände zu berücksichtigen beginnen, lässt sich im Europa des 20. Jahrhunderts schließlich ein deutlicher Rückgang an Kindstötungen verzeichnen. Bei Tatbestand einer Kindstötung gemäß § 79 des heute geltenden österreichischen Strafgesetzbuches wird die Mutter mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft belangt.
In Ländern, in denen vorehelicher Geschlechtsverkehr auch heute noch sanktioniert wird, zudem keine Verhütung praktiziert, kommt es fortwährend zu einer großen Zahl an Kindstötungen, wobei in stark patriarchalisch geprägten Kulturen insbesondere Mädchen betroffen sind. Die Themen der Kindstötung und der geschlechtsspezifischen Gewalt sind insofern bis hinein in den Bereich der tödlichen Gewalt an Frauen („Femizid“) nicht voneinander zu trennen.
Die Geschichte der Objekte und der konkreten Kriminalfälle werden in der Vitrine genauer erläutert.
Literatur:
Frank Häßler, u.a. (Hg.): Kindstod und Kindstötung, Berlin 2008.
Cheris Kramarae, Dale Spender (Hg.), Routledge International Encyclopedia of Women. Global Women's Issues and Knowledge. Volume 3, Routledge, 2000.
Marita Metz-Becker (Hg.), Kindsmord und Neonatizid. Kulturwissenschaftliche Perspektiven auf die Geschichte der Kindstötung, Marburg 2012.